Wir über uns
Als betroffene Eltern und Familien möchten wir anderen Familien in einer ähnlichen Lage helfen sowie die Rahmenbedinungen für Familien mit früh (und/oder krank) geborenen Kindern verbessern – sowohl in der Anfangszeit sowie darüber hinaus – denn das Frühchenthema ist nicht mit der Entlassung aus der Klinik erledigt, sondern beschäftigt die Betroffenen häufig über viele Jahre, manchmal sogar bis ins Erwachsenenalter.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist:
- unsere eigenen Erfahrungen an frischgebackene Frühcheneltern weitergeben und so ein wenig die Unsicherheit nehmen
- die Beratung und Vernetzung von Familien mit zu früh oder krank geborenen Kindern in der Region, z.B. durch Frühchen-Cafés oder Familientreffen
- die Förderung von Langzeitkontakten betroffener Eltern und Familien
- die Intensivmedizin für Risiko- und Frühgeborene, die psychosoziale Nachsorge und die Entwicklungsneurologie zu fördern
- die Unterstützung und Finanzierung von Maßnahmen der entwicklungsfördernden Pflege an der Kinderklinik Karlsruhe. So wurden z.B. Kangorooing-Stühle, Lärmampeln und Frühchentagebücher mit Spendengeldern des Vereins beschafft. Außerdem werden Elternkurse angeboten und finanziert.
- Information der Öffentlichkeit und Vertretung der Interessen Frühgeborener und kranker Neugeborener sowie ihrer Eltern
- Außerdem richten wir für Eltern, deren Kind sich noch in stationärer Behandlung befindet, zusammen mit der Kinderklinik einmal monatlich einen Frühchentalk aus (siehe auch Rubrik „Termine“)
Ansprechpartnerinnen
Ines Dombrowski, 1. Vorsitzende
Als meine Tochter 2008 im Städtischen Klinikum Karlsruhe unerwartet in der 30. Schwangerschaftswoche zur Welt kam, war es für mich sofort klar, dass ich dem Verein Frühchentreff Karlsruhe e.V. beitrete. Denn von dieser dramatischen Situation vollkommen überrumpelt, war es für uns tröstlich zu wissen, dass es andere Familien mit einem ähnlichen Schicksal gibt und man mit seinen Erfahrungen und Problemen nicht alleine ist. Zuerst war ich Schriftführerin, seit 2014 bin ich Erste Vorsitzende. Es macht mir sehr viel Spaß, mit meinen Vorstandskolleg*innen anderen Frühcheneltern aus der Region mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das Angebot für diese Zielgruppe gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern aus dem klinischen und außerklinischen Bereich kontinuierlich auszubauen. Genau so wichtig ist mir nach wie vor der Austausch mit Betroffenen, denn die Herausforderungen hören nicht mit Entlassung aus der Klinik auf – auch wenn sich erfreulicherweise viele Frühgeborene (so zum Glück auch meine Tochter) langfristig gut entwickeln.
Tel.: 0170/8555461
Email: info@fruehchenverein.de
Antje Rinaldi, 2. Vorsitzende
Meine jüngere Tochter kam 2014 drei Monate zu früh auf die Welt. In den 10 Wochen ihres Aufenthaltes im SKK habe ich den Frühchenverein mit seinen Aktivitäten und Angeboten kennen und schätzen gelernt. Insbesondere der Infoabend war damals sehr hilfreich für mich. Und auch nach der Entlassung standen mir die Mitglieder des Vereins mit Rat und Tat beiseite. Dafür bin ich heute noch dankbar und möchte etwas davon zurückgeben. Seit 2018 bin ich im Vorstand des Vereins und moderiere die monatlichen Infoabende im Klinikum. Ich bin jedes Mal froh, wenn ich den Eltern dort in ihrer schwierigen Lage ein wenig Beistand leisten kann.
Im Vorstand arbeiten wir eng zusammen um im regen Austausch mit dem Klinikum die Situation der betroffenen Familien während ihres Aufenthaltes stetig zu verbessern. Frühcheneltern können aber auch darauf vertrauen, dass wir noch lange nach der Entlassung als Ansprechpartner für ihre Belange zur Verfügung stehen und gerne weiterhelfen. Dafür können wir glücklicherweise auf ein großes Netzwerk an klinischen und außerklinischen Partnern zurückgreifen.
Tel.: 0177/5425936
Mitglied werden
Wir verstehen uns als Selbsthilfegruppe und Plattform für betroffene Familien in der Region Karlsruhe. Daher sind wir laufend auf neue Mitglieder angewiesen, die einerseits ihre Erfahrungen weitergeben und andererseits auch von den Erfahrungen anderer Frühchenfamilien profitieren wollen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder und Familien mindestens 15€ im Jahr. Mitglied werden Sie durch Überweisung des Beitrags auf folgendes Konto sowie Übermittlung Ihrer Kontaktdaten an den Vereinsvorstand (info@fruehchenverein.de). Da wir ohne Einzugsermächtigung arbeiten, empfiehlt sich die Einrichtung eines jährlichen Dauerauftrags.
Fruehchentreff e.V.
Kontonr. 731 602 00
BLZ 661 900 00 (Volksbank Karlsruhe e.G.)
IBAN: DE66661900000073160200, BIC: GENO DE 61KA1
Spenden
Jeder Cent zählt
Wir haben viel vor – und freuen uns über jede Unterstützung! Seit über 25 Jahren arbeiten wir eng mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe zusammen und haben schon viel bewegt. So haben wir z.B. Kangorooing-Stühle, Lärmampeln und Frühchentagebücher mit Spendengeldern des Vereins beschafft. Aber auch tolle Vernetzungsveranstaltungen für betroffene Eltern wie unser Sommerfest oder Frühchen Cafés bieten wir darüber an. Besonders wichtig sind uns auch die Elternkurse, die neuerdings im Klinikum stattfinden. Diese werden von erfahrenen Kinderkrankenschwestern geleitet und von uns finanziert.
Um das auch weiterhin zu tun, sind wir auf Unterstützung angewiesen. Wir garantieren, dass jeder Cent direkt in die regionale Arbeit mit zu früh und krank geborenen Kindern und deren Eltern fließt. Selbstverständlich stellen wir gerne eine Spendenquittung aus.
Spenden richten Sie bitte an
Frühchentreff e.V.
Volksbank Karlsruhe
IBAN: DE66661900000073160200
BIC: GENODE61KA1
Fördermitglied werden
Sie können uns auch ohne eine Mitgliedschaft jederzeit durch eine Spende unterstützen. Als Fördermitglied unterstützen Sie uns finanziell und ermöglichen uns so die Umsetzung unserer Projekte. Durch Bescheid des Finanzamtes Karlsruhe sind wir als gemeinnützig anerkannt. Sie können somit Ihre Mitgliedsbeiträge oder Spenden steuerlich geltend machen. Bei Spenden bis zu 200€ reicht dem Finanzamt ein Kontoauszug oder ein einfacher Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg, wenn darauf der Verwendungszweck und Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer aufgedruckt sind. Falls Sie eine Spendenquittung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit.
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
Der Verein trägt den Namen „Frühchentreff Karlsruhe e.V.“. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Betreuung der Eltern Risikogeborener und Frühgeborener Langzeitkontakte unter betroffenen Eltern zu fördern Interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern (d,h. zum Beispiel Kontakte zu Ärzten, Schwestern und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen pflegen)
- Die Öffentlichkeit informieren
- Die neonatologische Intensivmedizin, die psychosoziale Nachsorge, die Entwicklungsneurologie sowie die Forschung auf diesen Gebieten zu fördern
- Der Verein kann aktiv in anderen Vereinen mit artverwandten Zielen mitarbeiten und dort die Mitgliedschaft anstreben.
§ 3 Verwendung der Mittel
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es sei denn, daß es sich dabei um steuerlich unschädliche Förderungen handelt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§ 4 Mitgliedschaft und Aufnahme
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5 Austritt, Ausschluß der Mitgliedschaft
Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Es gilt der Eingang der Erklärung.
Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muß vor der Beschlußfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluß kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.
Der Ausgeschlossene verliert jeden Anspruch an den Verein, bleibt jedoch für einen dem Verein zugefügten Schaden haftbar. Gegenstände oder Gelder, die Eigentum des Vereins sind und sich in seinem Besitz befinden, sind sofort zurückzugeben.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Beiträge ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide sind allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der jeweilige Vorstand bleibt nach seiner Amtszeit solange im Amt, bis die Nachfolger gewählt sind.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefaßt werden. § 11 gilt entsprechend. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Sie erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen virtuellen Besprechungsraum.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn die Intersessen des Vereins dies erfordern, oder die Einberufung von einem Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Die Einberufung erfolgt schriftlich per Post oder per Email durch den/die Vorsitzende/n unter Wahrung einer Frist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Für die Einhaltung der Frist ist die Aufgabe zur Post bzw. das Versanddatum der Mail maßgebend. Bei einer virtuellen Mitgliederversammlung hat der Vorstand spätestens drei Tage vor der Versammlung die Mitglieder per E-Mail über die genaue Art des Onlineverfahrens zu informieren und Anweisungen zur Teilnahme bereitzustellen.
Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung vorzulegen. Sie erteilt dem Vorstand gegebenenfalls Entlastung. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Die Rechnungsprüfer prüfen Buchführung und Jahresabschluss des Vorstandes und berichten an die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner über:
- den Haushaltsplan des Vereins
- die Aufgaben des Vereins
- Satzungsänderungen
- die Auflösung des Vereins.
§ 10 Form der Beschlüsse
Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 11 Satzungsänderungen, Auflösung
Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluß kann nur nach Ankündigung in der Tagesordnung gefaßt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, insbesondere für die neonatologische Abteilung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.
Karlsruhe, den 07. Dezember 2021